Erstellung von Energieausweisen

Wir erstellen Energieausweise

Was ist ein Energieausweis? Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“. Auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 01.05.2014, dass Verkäufer und Vermieter von Immobilien dazu verpflichtet sind, den Energieausweis an Käufer und Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Energetische Kennwerte (Endenergie) müssen außerdem künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die entsprechende Einstufung auch veröffentlicht werden.

Welche Informationen enthält der Energieausweis?

Der Energieausweis informiert über die wichtigsten Gebäudedaten wie Gebäudehülle, Gebäudetyp, Baujahr sowie zur Anlagentechnik (Heizungsanlagen etc.). Aufgrund der Gebäudedaten wird eine Energieeffizienzklasse für den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes ermittelt. Vergleichswerte zu anderen Gebäuden sowie zusätzliche Modernisierungsempfehlungen runden den Energieausweis ab.

Was ist der Unterschied zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis?

Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Gebäudehülle, der verarbeiteten Materialien und des Heizungssystems erstellt.
Für den Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch je Quadratmeter Nutzfläche pro Jahr in Bezug auf die entsprechenden Verbrauchsdaten von Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre bewertet.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Ein Energieausweis ist auszustellen, wenn eine Immobilie neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Das bedeutet, dass der Eigentümer einer Immobilie bei Vermietung und Verkauf den Energieausweis potenziellen Interessenten vorlegen muss und auch bei der Veröffentlichung einer Anzeige müssen die Daten aus dem Energieausweis angegeben werden.

Sie haben noch keinen Energieausweis für Ihr Objekt vorliegen?

Dann sprechen Sie uns gerne an! Bei Erteilung eines Makler-Alleinauftrages gehört die Erstellung eines Energieausweises selbstverständlich zu unserem Service!

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